In den zwei Teilprojekten mit wertvollen Regenwaldflächen sind Schutzzonen in der Grösse von je 50 Hektaren ausgeschieden, vermessen und mittels eines 5 jährigen Pachtvertrages gesichert. In den Schutzzonen wird auf das Jagen, Sammeln und andere Nutzungen, wie Holzfällen oder Gewinnung von Bodenschätzen komplett verzichtet. Die Gebiete dürfen schonend touristisch genutzt werden. Es ist eine regelmässige Kontrolle (Ranger) etabliert, die sicherstellt, dass die Pachtbedingungen eingehalten werden.
Im Teilprojekt Gonubalabala ist das gesamte Riff um die kleine Insel als Schutzzone ausgeschieden. Die sensible Putzerstation der Mantas ist innerhalb dieser Schutzzone und wird mit besonderer Vorsicht genutzt (Temporeduktion für Schiffe, Bojenpflicht für Tauchboote). Es wird sichergestellt, dass durch die touristische und lokale Nutzung das Riff möglichst weitgehend geschont (Bau von festen Ankerplätzen) und weder gefischt noch gesammelt wird.
Schutzbestimmungen, Regeln und Kontrollorgane sind zusammen mit den Landbesitzern verhandelt und ausgearbeitet worden. Die Landbesitzer sehen das Projekt als ihr eigenes an und werden es auf diese Weise weiterverfolgen und im zum Erfolg verhelfen.
Die drei ausgewählten Gasthäuser in den Projektgebieten sind so gut ausgerüstet, respektive die Gastgeberfamilien soweit befähigt, Gäste zu begrüssen und zu versorgen, dass ein langfristiger Geschäftserfolg erwartet werden kann.